Steuern
Steuern gehören bei Geldanlage und Vermögensaufbau unbedingt dazu. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem von der Anlageform, der jeweiligen Transaktion und der persönlichen Situation ab.
Auf dieser Seite bekommst du einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Themen rund um Aktien, ETFs und Kryptowährungen.
Welche Steuern sind bei Geldanlage wichtig?
Je nach Anlageform gelten unterschiedliche steuerliche Regeln. Deshalb lohnt es sich, Aktien, ETFs und Kryptowährungen getrennt zu betrachten.
Aktien & Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Dazu zählen unter anderem Kapitalertragsteuer, Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag.ETFs & Fonds
Bei Investmentfonds und ETFs können besondere steuerliche Regeln gelten. Dazu gehören unter anderem Teilfreistellungen und – je nach Fonds – die Vorabpauschale.
Welche Regel konkret gilt, hängt unter anderem von der steuerlichen Einordnung des Fonds ab.Kryptowährungen
Kryptowährungen im Privatvermögen werden steuerlich nicht grundsätzlich wie Aktien oder ETFs behandelt. Verkäufe und Tauschvorgänge können innerhalb bestimmter Fristen steuerlich relevant sein.
Auch Staking, Lending und andere Krypto-Transaktionen können steuerliche Folgen haben.Aktien und andere Kapitalanlagen
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt grundsätzlich ein gesonderter Einkommensteuersatz von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer. Je nach persönlicher Situation können weitere Besonderheiten gelten.
Für Kapitalerträge steht außerdem der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr zur Verfügung. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnern beträgt der gemeinsame Betrag 2.000 €.
Wichtig: Der Sparer-Pauschbetrag gilt nicht pauschal für jede Form von Einkommen. Er betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen.
ETFs und Fonds
Bei ETFs und anderen Investmentfonds gelten teilweise eigene steuerliche Regeln. Deshalb wird nicht jeder ETF steuerlich exakt gleich behandelt.
Bei einem Aktienfonds können für Privatanleger grundsätzlich 30 % der Erträge steuerfrei sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Aktienfonds erfüllt sind.
Bei bestimmten thesaurierenden oder gering ausschüttenden Fonds kann außerdem die Vorabpauschale eine Rolle spielen.
Wichtig: Die steuerliche Behandlung eines ETFs hängt unter anderem von seiner steuerlichen Einordnung und seiner konkreten Struktur ab. Die reine Bezeichnung „ETF“ reicht für eine steuerliche Beurteilung nicht aus.
Kryptowährungen
Bei Kryptowährungen gelten im Privatvermögen andere steuerliche Regeln als bei klassischen Kapitalanlagen.
Wer Kryptowährungen im Privatvermögen kauft und innerhalb eines Jahres wieder veräußert, kann damit grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft erzielen. Das betrifft nicht nur den Verkauf gegen Euro: Auch ein Tausch gegen eine andere Kryptowährung kann steuerlich als Veräußerung behandelt werden.
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine eigene Grenze: Der Gesamtgewinn bleibt steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr unter 1.000 € liegt.
Wichtig: Diese 1.000-€-Grenze ist nicht der Sparer-Pauschbetrag. Es handelt sich um eine eigenständige Regelung für private Veräußerungsgeschäfte.
Neben Verkäufen und Tauschvorgängen können auch Staking, Lending und andere Krypto-Transaktionen steuerlich relevant sein. Deshalb ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Transaktionen besonders wichtig.
Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag kann bei Banken und Brokern über einen Freistellungsauftrag berücksichtigt werden.
Wer mehrere Banken oder Broker nutzt, sollte seine persönlichen Freistellungsaufträge entsprechend aufteilen. Die Summe der erteilten Freistellungsaufträge darf den persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Beispiel: Bei mehreren Depots erhältst du nicht 1.000 € Sparer-Pauschbetrag pro Depot. Insgesamt stehen dir grundsätzlich 1.000 € pro Person und Jahr zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Thema | Grundsätzlich |
|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € pro Person |
| Zusammenveranlagte Ehepaare / Lebenspartner | 2.000 € |
| Kapitalertragsteuer | 25 % |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer |
| Kapitalerträge ohne Kirchensteuer | 26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag |
| Aktienfonds: Teilfreistellung | 30 %, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Krypto: private Veräußerungsgeschäfte | Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 1.000 € steuerfrei |
Wichtig: Die steuerliche Behandlung hängt immer von der jeweiligen Anlage, Transaktion und persönlichen Situation ab. Gerade bei Kryptowährungen, ETFs, Edelmetallen und anderen Anlageformen können je nach Ausgestaltung unterschiedliche steuerliche Regeln gelten.
Die Informationen auf CleverFaktor dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
Blockpit
Blockpit ist eine Software für die Verwaltung von Krypto-Transaktionen und die Vorbereitung von Krypto-Steuern. Börsen, Wallets und Blockchains können zusammengeführt und die daraus entstehenden steuerlich relevanten Daten aufbereitet werden.
Funktionsumfang
Transaktionen zusammenführen
Daten aus Börsen, Wallets und Blockchains können importiert und in einem gemeinsamen Portfolio zusammengeführt werden.
Transaktionen prüfen
Blockpit unterstützt bei der Kategorisierung von Transaktionen, der Erkennung von Datenlücken und der Prüfung offener Vorgänge.
Steuerwerte ermitteln
Gewinne, Verluste und Einkünfte werden auf Grundlage der erfassten Transaktionen für die steuerliche Auswertung berechnet.
Steuerbericht erstellen
Für Deutschland lässt sich ein Krypto-Steuerbericht mit den relevanten Werten für die Steuererklärung erstellen und als PDF oder CSV ausgeben.
Preise & Tarifstruktur
Das Portfolio-Tracking ist kostenlos. Für den Krypto-Steuerbericht richtet sich der Preis nach der Anzahl der relevanten Transaktionen im jeweiligen Steuerjahr.
| Transaktionen | Preis pro Steuerjahr |
|---|---|
| bis 50 | 49 € |
| bis 1.000 | 99 € |
| bis 3.000 | 149 € |
| bis 10.000 | 229 € |
| über 10.000 | 549 € |
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