Vermögenswirksame Leistungen

Auf dieser Seite geht es darum, wie VL funktionieren, wer sie erhalten kann und welche Möglichkeiten für die langfristige Anlage bestehen.

Vermögenswirksame Leistungen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Die genaue Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Personengruppe und der zugrunde liegenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelung ab.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die zum Aufbau von Vermögen in eine dafür vorgesehene Anlage eingezahlt werden.

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Zahlung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung, beispielsweise durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Für Beamte sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit bestehen eigene gesetzliche Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen.

Wer kann VL erhalten?

Zu den Personengruppen, für die vermögenswirksame Leistungen in Betracht kommen, zählen unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte sowie Soldaten.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können VL erhalten, wenn entsprechende Leistungen mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden, beispielsweise über einen Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Auszubildende

Auch Auszubildende gehören grundsätzlich zum Arbeitnehmerkreis und können vermögenswirksame Leistungen erhalten, sofern entsprechende Voraussetzungen beziehungsweise Vereinbarungen vorliegen.

Beamte

Beamte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vermögenswirksame Leistungen erhalten. Für diese Personengruppe gelten eigene gesetzliche Regelungen.

Soldaten

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?

Die Höhe der VL ist nicht für alle Beschäftigten gleich, sondern hängt von der jeweiligen Personengruppe und Rechtsgrundlage ab.

Bei Arbeitnehmern richtet sich die Höhe grundsätzlich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Für Beamte, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten dagegen eigene gesetzliche Regelungen zur Höhe der vermögenswirksamen Leistung.

Deshalb kann die tatsächliche Höhe je nach Beschäftigungsart unterschiedlich ausfallen.

So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

Der Ablauf hängt von der jeweiligen Personengruppe und Anlageform ab. Grundsätzlich wird zunächst eine geeignete Anlage ausgewählt und anschließend der Arbeitgeber beziehungsweise die zuständige Stelle informiert.

1. Anlageform auswählen

Zunächst wird festgelegt, in welcher Form die VL angelegt werden sollen, beispielsweise über einen Bausparvertrag oder eine geeignete Wertpapieranlage.

2. VL-Vertrag abschließen

Anschließend wird ein passender Vertrag eröffnet, in den die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden können.

3. Arbeitgeber informieren

Die erforderlichen Vertragsdaten werden dem Arbeitgeber beziehungsweise der zuständigen Stelle mitgeteilt.

4. Monatlich anlegen

Danach werden die vermögenswirksamen Leistungen entsprechend der jeweiligen Regelung regelmäßig in die ausgewählte Anlage eingezahlt.

Wofür können VL genutzt werden?

Das 5. Vermögensbildungsgesetz sieht verschiedene Anlageformen vor. Ob eine konkrete Anlage genutzt werden kann, hängt von deren Voraussetzungen und der VL-Fähigkeit des jeweiligen Vertrags ab.

Bausparen

Vermögenswirksame Leistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einen Bausparvertrag fließen.

Fonds und ETFs

Auch die Anlage in Investmentfonds ist möglich. Dazu können unter den entsprechenden Voraussetzungen auch VL-fähige ETFs gehören.

VL langfristig investieren

Eine Möglichkeit besteht darin, vermögenswirksame Leistungen langfristig in eine geeignete ETF-Anlage zu investieren. Wie das konkret funktionieren kann, zeigt der folgende Abschnitt.

VL mit einem ETF

Nicht jeder Broker bietet die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in ETFs anzulegen. Deshalb ist ein Anbieter erforderlich, der entsprechende VL-Produkte anbietet.

Eine solche Möglichkeit bietet beispielsweise finvesto. Nach eigenen Angaben stehen dort rund 800 VL-fähige ETFs zur Auswahl.

Das Prinzip ist einfach:
ETF auswählen → VL-Vertrag eröffnen → Arbeitgeber informieren → monatliche VL investieren

Wer möchte, kann dabei beispielsweise einen breit diversifizierten ETF wählen und die monatlichen VL langfristig investieren.

Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

Bei einem klassischen VL-Fondssparplan läuft die Anlage grundsätzlich über einen Zeitraum von sieben Jahren.

6 Jahre Regelmäßige Einzahlung der VL
1 Jahr Ruhephase
7 Jahre Gesamter Zeitraum

In der Regel werden dabei sechs Jahre lang VL eingezahlt. Anschließend folgt eine Ruhephase von bis zu einem Jahr. Danach kann über das angesparte Vermögen verfügt werden.

Finvesto beschreibt den Ablauf ebenfalls mit sechs Jahren Einzahlung und anschließend bis zu einem Jahr Ruhezeit.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Fonds- oder ETF-Anteile verkauft werden müssen. Das vorhandene Vermögen kann grundsätzlich auch weiter investiert bleiben.

Gibt es zusätzlich staatliche Förderung?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich zu den VL des Arbeitgebers eine Arbeitnehmersparzulage gewährt werden.

40.000 €
Einkommensgrenze für Ledige
80.000 €
Einkommensgrenze bei Zusammenveranlagung
bis zu 80 €
mögliche staatliche Förderung pro Jahr

Aktuell liegt die Einkommensgrenze dafür bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen für Ledige bzw. 80.000 € bei Zusammenveranlagung. Entscheidend ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Bei bestimmten Formen der Vermögensbildung beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % auf bis zu 400 € angelegte VL pro Jahr. Dadurch sind bis zu 80 € staatliche Förderung jährlich möglich.

Drei mögliche Bausteine beim VL-Sparen
Arbeitgeberbeitrag + eigene Aufstockung + staatliche Förderung
Ob und in welcher Höhe die Förderung tatsächlich gezahlt wird, hängt von der persönlichen Situation und der gewählten Anlageform ab.

VL bei finvesto

Eine Möglichkeit, VL in Fonds oder ETFs zu investieren, ist finvesto.

Der Anbieter ermöglicht nach eigenen Angaben die Anlage von VL in rund 800 VL-fähige ETFs.

Für einen VL-Sparplan fällt aktuell ein jährliches VL-Vertragsentgelt von 12 € an. Zusätzlich können abhängig vom jeweiligen Fonds oder ETF weitere Kosten, beispielsweise Transaktionsentgelte, anfallen.

So funktioniert der Einstieg

Der Einstieg in einen VL-Sparplan ist grundsätzlich unkompliziert. Zunächst wird ein VL-fähiger Fonds oder ETF ausgewählt. Anschließend wird der VL-Vertrag eingerichtet.

1

Fonds oder ETF auswählen

Einen passenden VL-fähigen Fonds oder ETF auswählen und den gewünschten Sparplan festlegen.

2

VL-Vertrag eröffnen

Den VL-Vertrag beim gewählten Anbieter eröffnen und die notwendigen Unterlagen erhalten.

3

Arbeitgeber informieren

Die Zahlungsinformationen an den Arbeitgeber weitergeben. Anschließend werden die VL monatlich in den Sparplan eingezahlt.

CleverFaktor-Tipp

Wer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat, sollte zunächst herausfinden, wie viel der eigene Arbeitgeber tatsächlich zahlt.

Denn selbst 20 oder 40 Euro monatlich können über mehrere Jahre einen zusätzlichen Baustein für den Vermögensaufbau darstellen.

Besonders interessant kann die Kombination aus VL und einem breit gestreuten Fonds oder ETF sein. So lässt sich eine Leistung des Arbeitgebers mit einem langfristigen Investment verbinden.

Dabei sollte allerdings nicht vergessen werden: Kapitalmarktanlagen sind mit Risiken verbunden. Kurse können schwanken und zeitweise deutlich fallen. VL in ETFs eignen sich daher grundsätzlich eher für Anleger, die einen langfristigen Anlagehorizont mitbringen.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen können ein unkomplizierter Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau sein.

Je nach Arbeitgeber sind bis zu 40 Euro monatlich möglich. Wer weniger erhält, kann den Betrag unter bestimmten Voraussetzungen selbst aufstocken. Zusätzlich kann bei entsprechender persönlicher Voraussetzung eine staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzukommen.

Wer seine VL langfristig investieren möchte, kann sich auch einen VL-Sparplan mit Fonds oder ETFs ansehen. Anbieter wie finvesto ermöglichen die Anlage in VL-fähige ETFs.

Wer Anspruch auf VL hat, sollte deshalb prüfen, ob die Leistung bereits genutzt wird. Nicht genutzte VL bleiben letztlich ungenutztes Potenzial für den eigenen Vermögensaufbau.

Hinweis: Die Informationen auf CleverFaktor dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die staatliche Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Fonds und ETFs unterliegen Kursschwankungen; ein Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Konditionen und Gebühren von Anbietern können sich ändern und sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden.
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